Beim Auto abschleppen kann ich immer mehr falsch machen

Abschleppen ist heutzutage zu einer Wissenschaft geworden. Das liegt vor allem an der neuen Technik. Zum Abschleppen von vor zwanzig Jahren hat sich einiges verändert. Je neuer das Fahrzeug, umso komplizierter kann es werden.

Heute muss sich ein Autofahrer die Frage stellen: Ist mein Kfz bei einer Panne überhaupt abschleppfähig?

Diese Frage steht auch im Raum, wenn ich ein fremdes Fahrzeug abschleppen will.

Am bequemsten und sichersten ist es, für das Abschleppen einen Pannendienst zu rufen. Mit einer entsprechenden Kfz-Versicherung oder Mitgliedschaft in einem entsprechenden Automobilclub ist das Abschleppen kostenlos. Auch das kann vorher schon bedacht werden.

 

Wann darf ich überhaupt abschleppen?

Das Abschleppen eines Fahrzeuges ist nur im Notfall gestattet, wenn das Fahrzeug plötzlich nicht mehr fahrbereit ist. Wenn es beispielsweise eine Panne hat, die sich nicht an Ort und Stelle beheben lässt. Dem liegt auch der Nothilfegedanke zugrunde. Wenn das Pannenfahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellt.

Wenn das Fahrzeug noch aus eigener Kraft fahren kann, darf es nicht abgeschleppt werden.

Ist ein Fahrzeug betriebsfähig, darf es nicht abgeschleppt werden. Das trifft beispielsweise zu, wenn nur der Tank leer ist. Also immer dann, wenn eine Reparatur nicht nötig ist. Dann ist nur Schleppen erlaubt und das geht nur mit einer Schleppgenehmigung von einer Kfz-Zulassungsstelle. Für einen Abschleppdienst gehört die Schleppgenehmigung zur Grundausstattung.

Das Pannenfahrzeug darf nur bis zur nächsten Werkstatt, bis zur eigenen Haustür oder zu einem anderen Zielort abgeschleppt werden, der geeignet ist für die Behebung der Betriebsunfähigkeit, zur Verwertung des Fahrzeuges oder zur Vernichtung des Fahrzeuges.

Das muss auf kürzestem Weg ohne Umwege geschehen. Wenn die Entfernung zu weit ist, muss das Kfz verladen werden.

Die Autobahn darf nicht befahren werden bzw. muss an der nächsten Ausfahrt verlassen werden.

 

Technische Mindestanforderungen für das Abschleppen

Bremsen und Lenkung am Pannenwagen müssen noch funktionieren.

Bei Dunkelheit braucht das Pannenfahrzeug hinten mindestens noch eine Notbeleuchtung.

Beim Abschleppen müssen beide Fahrzeuge die Warnblinkanlage eingeschaltet haben. Funktioniert die Warnblinkanlage nicht, darf auch nicht abgeschleppt werden. Der Warnblinker darf nur kurzfristig beim Abbiegen ausgeschaltet werden, um den Blinker anschalten zu können.

 

Abschleppöse

Abschleppen ist nur erlaubt, wenn Abschleppseil bzw. Abschleppstange an der vorgesehenen Abschleppöse befestigt werden.

Früher waren Abschleppöse oder Abschlepphaken unter der Stoßstange zu finden. Bei neueren Modellen liegt die Abschleppöse im Kofferraum beim Bordwerkzeug. Die Abschleppöse muss im Notfall erst angeschraubt werden. Die vorgesehene Gewindebohrung dafür liegt meist versteckt zwischen den Kunststoffblenden der Stoßfänger, geschützt von einem kleinen Deckel. Zur Not hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung.

 

Seil oder Stange

Zum Abschleppen kann ein Abschleppseil verwendet werden oder eine Abschleppstange. Natürlich nur zugelassene Modelle aus dem Fachhandel.

Beliebt ist das Abschleppseil, weil es sich gut verstauen läßt. Die Abschleppstange bietet aber auch Vorteile.

Die Abschleppstange beugt Auffahrunfällen zwischen ziehendem und gezogenen Fahrzeug vor.

Der Fahrer des gezogenen Fahrzeuges muss bei einer Abschleppstange nicht dauernd darauf achten, dass das Seil immer straff ist, womit beim Anfahren ein Anrucken vermieden werden soll.

Ein Nachteil der Abschleppstange zeigt sich in den Kurven. Die sind mit der starren Stange schwieriger zu bewältigen.

 

Gefahrenquellen beim Abschleppen

* Getriebe entkuppeln und Handbremse lösen
Der Gang muss herausgenommen und in den Leerlauf geschaltet werden. Gilt für die Autos mit Schaltgetriebe. Ist im Grunde jedem klar, im stressenden Ernstfall denkt man aber nicht immer daran.

* Zündung einschalten
Der Zündschlüssel gehört beim Abschleppen ins Zündschloss und die Zündung muss eingeschaltet sein. So wird gewährleistet, dass das Lenkradschloss nicht einrastet.

* Automatikgetriebe oder Allrad
Durch Abschleppen droht ein Getriebeschaden. Vorher in der Betriebsanleitung prüfen, ob es überhaupt möglich ist und wenn ja: wie? Neuere Autos mit Automatikgetriebe oder Allradantrieb verfügen oft über spezielle Abschlepptasten.
Zumindest muss der richtige Gang eingelegt sein (Position „N“). Aber auch in dieser Position sollte ein Auto mit Automatikgetriebe nicht zu weit abgeschleppt werden, weil es sonst zu einer zu hohen Wärmeentwicklung kommen kann.

* Fehlende Bremskraftverstärker und Servolenkung
Wenn der Motor nicht läuft, ist das Fahrzeug plötzlich sehr schwergängig zu bedienen. Dann wird das Abschleppen zur Schwerstarbeit im gezogenen Fahrzeug. Lenken und Bremsen fordert viel Kraft. Das bedeutet erhöhte Unfallgefahr, besonders dann, wenn mit einem Seil abgeschleppt wird. Der Vordermann darf hier auf keinen Fall zu schnell fahren, um einen Auffahrunfall bei einer plötzlichen Bremsung zu vermeiden.

* Elektroauto – ein besonders heikler Fall
Über eine Achse am Elektroauto wird normalerweise die Energie erzeugt. Diese Achse sollte beim Abschleppen nicht rollen. Hier kann es zu großen Schäden kommen. Vorher die Betriebsanleitung studieren.

 

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