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Skoda Fabia III – hervorragend in Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit und Ladungssicherung

Skoda Fabia Gewerbetreibende Fuhrpark

Die dritte Generation des Skoda Fabia ist seit November 2014 auf dem Markt. Der Skoda Fabia III bietet eine Ausrüstung zur Fahrsicherheit, die ihn besonders interessant macht für Kunden, die ihre Fahrzeuge gewerblich nutzen.

* Er entspricht vollumfänglich der UVV Fahrzeuge (Unfallverhütungsvorschrift BGV D 29 „Fahrzeuge“), welche die Kontrolle der Verkehrssicherheit und der Arbeitssicherheit eines gewerblich genutzten Fahrzeuges regelt.

* Er entspricht vollumfänglich der neuen internationalen Norm ISO 27955, welche die Bedingungen für Einrichtungen zur Ladungssicherung von gewerblich genutzten Fahrzeugen regelt. Die Belastbarkeit der Zurrpunkte ist vorbildlich in der Bedienungsanleitung dokumentiert.

* Die Fahrdaten zum Kraftstoffverbrauch lassen sich wie gewohnt über die Multifunktionsanzeige auswerten. Über den optionalen „SmartGate“ Zugang und zertifizierte Skoda Apps eröffnen sich diesbezüglich ganz neue Möglichkeiten. Mit dem Smartphone kann man dann seinen persönlichen Fahrstil analysieren und hat so seinen persönlichen „Fahreffizienz-Coach“.

Im folgenden Video (Spieldauer 38:14 Minuten) ist der Fahrbericht einer Probefahrt mit dem Skoda Fabia der dritten Generation zu sehen und zu hören.: Skoda Fabia 2014 – Videoclip auf Youtube

Nach einem Autounfall die Polizei rufen – ja oder besser nicht?

Die Polizei macht den Autounfall teurer

Wenn die Polizei zum Unfallort kommt, dann kann auf den (vermeintlichen) Unfallverursacher einiges zukommen. Es kann ein Verwaltungsverfahren und sogar Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

* Ein Bußgeldverfahren kann eingeleitet werden, wenn beispielsweise die Vorfahrt verletzt wurde.

* Der Fahrer kann zu einer Nachschulung verdonnert werden.

* Es kann Punkte in Flensburg geben, es kann sogar der Führerschein entzogen werden.

* Auch die Einleitung eines Strafverfahrens ist möglich, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung.

* Bei einem Bagatellunfall soll die Polizei in einigen Bundesländern eine Gebühr allein für die Anfahrt verlangen können. Stichwort Blaulichtsteuer. (Das betrifft denjenigen, der die Polizei gerufen hat.)

Das klingt alles erst einmal negativ. Es hat aber auch seine Vorteile, die Polizei zu rufen.

 

Die Polizei als Hilfe nach einem Autounfall

Bei Unfällen mit erheblichem Sachschaden oder sogar Personenschaden sollte immer die Polizei gerufen werden. (Das gilt auch, wenn die Schuldfrage nicht geklärt ist oder wenn Personen am Unfall beteiligt sind, die im Ausland wohnen.) Was bringt es aber, die Polizei bei kleineren Schäden zu rufen?

Zunächst nimmt die Polizei die Personalien der Beteiligten auf. Gut, das hätten die Beteiligten auch noch selbst tun können – und schneller! Denn bis die Polizei kommt, kann es einige Zeit dauern.

Die Polizei notiert auf einem eigenen Blatt auch noch Dinge wie Unfallursache oder die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. Auf dieses Blatt können dann später Anwälte oder Versicherungen zurückgreifen. So kann beispielsweise auch verhindert werden, dass der Geschädigte später auch noch Altschäden als angebliche Unfallschäden mit auf die Rechnung setzt.

Die Polizei fertigt eine Unfallmitteilung an und händigt diese den Unfallbeteiligten aus.

Bei größeren Unfällen sichert die Polizei die Beweise und nimmt den Unfall im Detail auf. (Bei kleineren Unfällen müssen sich die Beteiligten mehr oder weniger selbst darum kümmern.)

Widersprüchliche Aussagen der Beteiligten können vor Ort besser geklärt werden.

Drogen verändern alles
Hat ein Fahrer Drogen genommen, kann dies die Schuldfrage völlig verändern. Die Polizisten wissen, auf welche Anzeichen sie dafür achten müssen. Die Polizei kann auf Drogen testen oder einen solchen Test er anlassen.

 

Ein Beteiligter ändert später seine Meinung

Es ist ein einfacher, kleiner Unfall. Die Beteiligen sind sich einig. Es werden Personalien und Versicherungsdaten getauscht. Da braucht es doch keine Polizei?

Die Unfallbeteiligten sind danach Einflüssen von Anderen ausgesetzt. Bekannte, Verwandte, Versicherungsvertreter und Möchtegernjuristen drängen sie, den Unfall für sie vorteilhaft darzustellen. Da kommen vorherige Aussagen ins Schwanken und der Unfallhergang stellt sich auf einmal ganz anders dar.

Oder der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht seiner Versicherung. Das kommt gar nicht so selten vor. Da wird es schwierig, ihm nachzuweisen, dass er den Unfall überhaupt verursacht hat. Das kann bedeuten Anwalt, Gericht und langes Warten auf das Geld. Im schlimmsten Fall muss der eigentlich Geschädigte noch alles selber bezahlen.

Da wäre ein Anruf bei Polizei direkt nach dem Unfall doch besser gewesen.

 

Und wenn die Polizei nicht kommt?

Bei einem Unfall die Polizei zu rufen ist vorgeschrieben für die Fahrer von Mietwagen und bei vielen Firmenwagen. Auch ich einigen Leasingverträgen und Versicherungsverträgen wird das gefordert. Trotzdem kommt die Polizei nicht immer, wenn sie zu einem Autounfall gerufen wird. Sei es einfach deshalb, weil sie dafür gerade keine Zeit hat, oder weil sie bei Blechschäden einfach nicht kommt. Ein besondere Situation sind Unfälle auf privaten Parkplätzen. Da fühlt sich die Polizei unter Umständen nicht zuständig, kommt also entweder gar nicht oder nimmt den Schaden nicht auf.

Für solche Fälle sind Hilfen wie Fotoapparat, Unfallprotokoll oder Schuldanerkenntnisformular im Wagen vorrätig. Viele Autoversicherungen bieten auch einen Unfallaufnahmebogen an, an dem sich die Unfallbeteiligten orientieren können.

Hier noch ein paar Tipps: Von der Unfallaufnahme bis zur Versicherungsmeldung – Text auf polizei-dein-partner.de